AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MQuadrat, Inhaber Marcus Mayer, für die Software Chaarly² · ausschließlich für Unternehmer · Stand: 28.10.2026
§ 1 Geltung und Vertragsschluss
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Software „Chaarly²“ und die dazugehörigen Bausteine (u. a. Sir Chaarly², King Chaarly², Telefon-Agent) zwischen der MQuadrat, Inhaber Marcus Mayer, Seitenäckerstraße 12, 70378 Stuttgart („Anbieter“) und dem Kunden.
(2) Der Anbieter schließt Verträge nur mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Kunde bestätigt dies im Auftrag.
(3) Angebote des Anbieters sind freibleibend. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Auftrags durch beide Seiten zustande oder wenn der Anbieter einen vom Kunden unterzeichneten Auftrag in Textform bestätigt.
(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Gegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software für die Vertragsdauer als Online-Dienst über das Internet zur Nutzung bereit (Software as a Service) und richtet sie für das Unternehmen des Kunden ein. Umfang und Funktionen ergeben sich aus dem gewählten Paket, den gebuchten Zusatzbausteinen und Anlage A.
(2) Die Software wird auf Servern in Deutschland betrieben. Für KI-, Sprach-, Telefon- und E-Mail-Funktionen setzt der Anbieter die in Anlage B genannten Dienstleister ein; diese können Daten auch außerhalb der EU verarbeiten, und zwar nur unter den Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO (z. B. EU-US Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln). Die Überlassung der Software zur Installation beim Kunden oder die Herausgabe des Quellcodes ist nicht geschuldet.
(3) Jeder Kunde erhält eine eigene, von anderen Kunden getrennte Instanz.
§ 3 Einrichtung
(1) Der Anbieter richtet die Instanz ein, insbesondere Leistungen, Preise, Regeln, Texte, Erscheinungsbild, Kalenderanbindung und Adresse. Grundlage sind die Angaben des Kunden (Fragebogen, Einrichtungstermin).
(2) Der Kunde stellt die nötigen Informationen rechtzeitig, vollständig und richtig bereit. Zugangsdaten (z. B. zum E-Mail-Postfach) trägt der Kunde selbst im Dashboard ein; sie werden nicht per E-Mail übermittelt.
(3) Verzögert sich die Einrichtung, weil Angaben oder Mitwirkung des Kunden fehlen, verschiebt sich der Livegang entsprechend. Liegen die Angaben 60 Tage nach Vertragsschluss nicht vor, setzt der Anbieter dem Kunden in Textform eine Nachfrist von 14 Tagen und weist auf die Folgen hin. Verstreicht auch diese Frist, darf der Anbieter die Einrichtung als bereitgestellt behandeln und die Einrichtungsgebühr berechnen; das monatliche Entgelt beginnt dann mit diesem Zeitpunkt. Der Anbieter richtet die Instanz in diesem Fall mit den vorliegenden Angaben und Standardwerten ein. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Anbieter Aufwendungen erspart hat.
(4) Am Livegang prüfen beide Seiten die Einrichtung mit einer Testanfrage und halten das Ergebnis im Livegang-Protokoll fest. Mit Unterzeichnung des Protokolls oder der produktiven Nutzung gilt die Einrichtung als abgenommen. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht; der Anbieter behebt sie zeitnah.
§ 4 Leistungen im Betrieb
(1) Der Anbieter betreibt, pflegt und aktualisiert die Software. Fehlerbehebungen und Weiterentwicklungen der gebuchten Funktionen sind im monatlichen Entgelt enthalten. Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln und verändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist, die vereinbarten Kernfunktionen erhalten bleiben und sich die Nutzung nicht wesentlich verschlechtert. Über wesentliche Änderungen informiert der Anbieter vorab in Textform.
(2) Verfügbarkeit: Vereinbart ist eine Verfügbarkeit von 98 % im Monatsmittel am Übergabepunkt (Ausgang des Rechenzentrums). Dies ist eine Beschaffenheitsvereinbarung, keine Garantie. Nicht eingerechnet werden angekündigte Wartungsarbeiten bis insgesamt 8 Stunden im Monat (möglichst werktags zwischen 0 und 6 Uhr) sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, insbesondere Störungen des öffentlichen Internets, höhere Gewalt oder Störungen der vom Kunden verbundenen Dienste (E-Mail-Anbieter, Kalender).
(3) Support per E-Mail und Telefon werktags (Montag bis Freitag) von 9 bis 17 Uhr. Reaktion innerhalb eines Werktags. Störungen, die den Empfang von Anfragen oder den Versand von Angeboten verhindern, werden vorrangig bearbeitet, möglichst am selben Tag. Royal-Kunden erhalten einen persönlichen Ansprechpartner und Vorrang.
(4) Datensicherung täglich, Aufbewahrung 30 Tage (Einzelheiten in Anlage B).
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Preise, Pakete, Regeln und Texte verantwortlich und prüft sie nach der Einrichtung und nach jeder Änderung.
(2) Angebote, Erinnerungen, Antworten und Anrufe, die über die Software an Endkunden gehen, sind Erklärungen des Kunden. Der Freigabe-Modus ist bei Auslieferung eingeschaltet. Schaltet der Kunde ihn ab, gehen Nachrichten ohne vorherige Prüfung automatisch hinaus; dafür ist der Kunde verantwortlich.
(3) Verträge mit seinen Endkunden (Auftragsbestätigung, Anzahlungsrechnung usw.) schließt der Kunde selbst; die Software unterstützt ihn dabei.
(4) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, vergibt Zugänge nur an eigene Mitarbeitende, informiert seine Endkunden in seiner Datenschutzerklärung über den Einsatz der Software (Textbaustein B4) und nutzt die Software nicht für rechtswidrige Zwecke, insbesondere nicht für Werbung ohne die erforderliche Einwilligung (§ 7 UWG). Werbeanrufe – auch KI-Anrufe oder Rückrufe – an Verbraucher setzt der Kunde nur mit deren vorheriger ausdrücklicher Einwilligung ein und dokumentiert diese nach § 7a UWG.
(5) Der Kunde meldet erkennbare Störungen und Fehler unverzüglich unter hallo@chaarly.de.
§ 6 KI-Funktionen
(1) Einzelne Funktionen nutzen künstliche Intelligenz (z. B. Antwortentwürfe, Zusammenfassungen, Sprach- und Telefonfunktionen). KI-Ergebnisse sind Vorschläge und können fehlerhaft oder unvollständig sein. Der Kunde prüft sie vor einer Verwendung gegenüber Dritten, soweit sie nicht nach Anlage C automatisch ausgegeben werden.
(2) KI-Funktionen sind nur aktiv, wenn der Kunde sie einschaltet oder bucht. Dabei werden die jeweiligen Inhalte an die in Anlage B genannten Dienstleister übermittelt. Der Anbieter verwendet Kundendaten nicht zum Training von KI-Modellen und setzt Dienstleister nur nach Maßgabe von Anlage B ein.
(3) Telefon- und Sprachfunktionen weisen Anrufer zu Beginn des Gesprächs darauf hin, dass sie mit einem KI-System sprechen, und – soweit das Gespräch aufgezeichnet oder transkribiert wird – auch darauf (Art. 50 KI-Verordnung, § 201 StGB). Der Kunde darf diese Hinweise nicht entfernen oder umgehen.
(4) Für Sprache, Telefon und Sprachassistent gilt ergänzend Anlage C.
§ 7 Nutzungsrechte und Schutz der Software
(1) Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software für seinen eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen. Alle übrigen Rechte, insbesondere an Quellcode, Oberfläche, Abläufen, Texten, Preislogik, Stimmen und Marken („Chaarly“, „Sir Chaarly“, „King Chaarly“), verbleiben beim Anbieter.
(2) Der Kunde darf die Software weder ganz noch teilweise kopieren, nachbauen, nachbauen lassen oder zurückentwickeln und Dritten keinen Zugang verschaffen; zwingende gesetzliche Rechte (§§ 69d, 69e UrhG) bleiben unberührt.
(3) Informationen über die Software (z. B. Abläufe, Oberflächen, Texte, Preislogik), die der Kunde durch diesen Vertrag erhält, sind vertraulich nach § 11. Gesetzliche Ansprüche des Anbieters, insbesondere aus Urheber- und Geschäftsgeheimnisschutz, bleiben unberührt.
(4) Die Daten des Kunden (Anfragen, Angebote, Stammdaten, Belege) gehören dem Kunden.
§ 8 Vergütung und Zahlung
(1) Die Einrichtungsgebühr ist zu 50 % mit Vertragsschluss und zu 50 % mit Livegang fällig.
(2) Das monatliche Entgelt ist ab Livegang monatlich im Voraus fällig; angebrochene Monate werden anteilig berechnet. Zusatzminuten werden monatlich nachträglich berechnet.
(3) Rechnungen werden per E-Mail gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei SEPA-Lastschrift zieht der Anbieter den Betrag frühestens 2 Bankarbeitstage nach Ankündigung (Vorabinformation mit der Rechnung) ein.
(4) Der Anbieter kann die monatlichen Entgelte frühestens nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres anpassen, höchstens um 5 % pro Jahr und nur soweit seine Kosten tatsächlich gestiegen sind, um gestiegene Kosten (insbesondere für Server, KI, Stimme und Telefonie) auszugleichen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Sinken die Kosten, gibt der Anbieter dies in gleicher Weise weiter.
(5) Gerät der Kunde mit zwei Monatsentgelten in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach Ankündigung mit 14 Tagen Frist sperren. Die Daten bleiben erhalten; die Vergütungspflicht besteht fort. Rücklastschriftgebühren, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde.
(6) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Derzeit wendet der Anbieter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an und berechnet keine Umsatzsteuer. Entfällt die Regelung, berechnet der Anbieter ab diesem Zeitpunkt die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich und teilt dies vorher in Textform mit.
(7) Nachlässe (z. B. Gründerangebot) gelten nur für die Einrichtung. Kündigt der Anbieter den Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat (z. B. Zahlungsverzug nach § 12 Abs. 4), kann der Anbieter den gewährten Nachlass nachfordern.
(8) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertrag zu.
§ 9 Gewährleistung
(1) Der Anbieter hält die Software während der Vertragsdauer in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Mängel beseitigt er in angemessener Frist nach Meldung, nach seiner Wahl durch Fehlerbehebung, Umgehungslösung oder Update.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
(3) Für die Zeit vor der Mängelanzeige ist eine Minderung ausgeschlossen (§ 536c BGB). Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere Minderung und Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB, unberührt.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Für Fehler in Angeboten, Antworten oder Telefonauskünften, die auf unrichtigen Angaben, Preisen oder Einstellungen des Kunden beruhen, haftet der Anbieter nicht, soweit er den Fehler nicht zu vertreten hat; Abs. 1 bleibt unberührt.
(4) Außer in den Fällen des Abs. 1 haftet der Anbieter für den Verlust von Daten nur in Höhe des Aufwands, der zur Wiederherstellung aus der jeweils letzten Datensicherung nach § 4 Abs. 4 nötig ist.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite, insbesondere Preise, Kundendaten, Geschäftszahlen und Informationen über die Software, vertraulich – auch über das Vertragsende hinaus.
(2) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden nach Anlage B. Für die eigenen Vertragsdaten gelten die Datenschutzhinweise (B3).
(3) Der Anbieter nennt den Kunden nur mit dessen gesonderter Zustimmung als Referenz.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss. Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem Livegang und ist im Auftrag festgelegt (Regel: 12 Monate). Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Zusatzbausteine können erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit des Hauptvertrags gekündigt werden, danach mit einem Monat Frist zum Monatsende. Mit dem Hauptvertrag enden alle Zusatzbausteine.
(3) Ein Wechsel in ein höheres Paket ist jederzeit zum nächsten Monatsersten möglich; es wird nur der Unterschied der Einrichtungsgebühren berechnet, die laufende Mindestlaufzeit bleibt unverändert. Ein Wechsel in ein kleineres Paket ist zum Ende der Mindestlaufzeit möglich.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder die Software trotz Abmahnung rechtswidrig nutzt.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail an hallo@chaarly.de).
§ 13 Vertragsende und Daten
(1) Auf Wunsch erhält der Kunde bis 30 Tage nach Vertragsende einen Export seiner Daten in einem gängigen Format (Excel/CSV, Belege als Dateien).
(2) Danach löscht der Anbieter die Instanz; auf die Löschung weist er bei Vertragsende in Textform hin. Sicherungskopien laufen spätestens 30 Tage später automatisch ab. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten erfüllt der Kunde selbst, z. B. durch den Export.
(3) Eine für den Kunden eingerichtete Telefonnummer wird nach Vertragsende abgeschaltet; eine Übertragung (Portierung) ist nach Möglichkeit und gegen Erstattung der Kosten möglich.
§ 14 Änderungen dieser Bedingungen
Änderungen dieser Bedingungen werden nur wirksam, wenn der Kunde ihnen in Textform zustimmt (z. B. per E-Mail). Der Anbieter teilt geplante Änderungen mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit. Stimmt der Kunde nicht zu, gelten die bisherigen Bedingungen weiter; ist dem Anbieter die Fortführung zu diesen Bedingungen nicht zumutbar (z. B. wegen geänderter Gesetze), können beide Seiten mit einem Monat Frist zum Monatsende kündigen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Stuttgart, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Der Anbieter darf diesen Vertrag einschließlich der Auftragsverarbeitung auf eine von ihm gegründete oder von ihm beherrschte Gesellschaft (insbesondere eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)) übertragen. Der Kunde stimmt dieser Vertragsübernahme bereits jetzt zu. Der Anbieter informiert mindestens vier Wochen vorher in Textform; Leistungen, Preise und Datenschutzniveau bleiben unverändert. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Übernahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Die AGB als Datei senden wir Ihnen gern: hallo@chaarly.de